Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vierpfotentraining und Tiersitting

Stand: 25.04.2026

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Katzenpension

1. Aufnahmevoraussetzungen
(1) Es werden ausschließlich gesunde, altersgerecht kastrierte Katzen aufgenommen.
(2) Der Halter versichert, dass die Katze frei von ansteckenden Krankheiten ist.
(3) Impfungen (insbesondere gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen) sowie Parasitenprophylaxe (Flohschutz, Entwurmung) müssen aktuell sein und sind auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität,  Unsauberkeit) sind vorab vollständig anzugeben.


2. Vertrag und Zahlung
(1) Die Buchung ist verbindlich.
(2) Die Betreuungskosten sind vor Betreuungsbeginn vollständig zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.


3. Bring- und Abholung
(1) Bring- und Abholzeiten sind verbindlich einzuhalten und vorab abzustimmen.
(2) Verspätete Abholung wird als zusätzlicher Betreuungstag berechnet.
(3) Wird die Katze nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und keine Verlängerung vereinbart, ist die Pension berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen. Sämtliche entstehenden Kosten sowie weitere Betreuungskosten trägt der Halter.


4. Rücktritt / Stornierung
(1) Bei Stornierung einer verbindlichen Buchung werden folgende Gebühren fällig:
 a) 30 % nach Vertragsabschluss
 b) 75 % bei Stornierung weniger als 4 Wochen vor Beginn
 c) 100 % bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn


5. Durchführung der Betreuung

(1) Die Betreuung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Futter ist für die Dauer des Aufenthalts mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Betreuung erfolgt ausschließlich in geschlossenen Räumen; ein Freigang oder Zugang zu Außengehegen ist ausgeschlossen.
(4) Eine Gruppenhaltung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Halters.


6. Tierärztliche Versorgung
(1) Erkrankt oder verletzt sich die Katze während des Aufenthalts, ist die Pension berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten und notwendige Behandlungen durchführen zu lassen.
(2) Die Kosten trägt der Halter.
(3) Ist der Halter im Notfall nicht erreichbar, kann der behandelnde Tierarzt über notwendige Maßnahmen bis hin zur Einschläferung entscheiden.
(4) Die Gabe von Medikamenten erfolgt nach Anweisung des Halters, ohne Haftung für Wirkung oder Nebenwirkungen.


7. Haftung
(1) Die Unterbringung erfolgt auf eigene Gefahr des Halters.
(2) Der Halter haftet für alle Schäden, die seine Katze verursacht.
(3) Für Verletzungen oder Schäden zwischen Katzen wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Pension haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


8. Ausschluss
(1) Die Pension kann die Aufnahme oder weitere Betreuung ablehnen oder abbrechen, wenn das Tier aggressiv ist, den Ablauf stört, falsche Angaben gemacht wurden oder gesundheitliche Risiken bestehen.
(2) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


9. Daten und Aufnahmen
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
(2) Die Pension ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Tiere zu erstellen und für eigene Zwecke (z. B. Werbung) zu verwenden.


10. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
(2) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Katzenpension, soweit gesetzlich zulässig.