Vierpfotentraining und Tiersitting
Stand 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hundeschule
1. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Am Training dürfen ausschließlich gesunde Hunde teilnehmen, die über einen vollständigen, altersgemäßen Impfschutz verfügen.
(2) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
(3) Die Hundeschule ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn gesundheitliche, sicherheitsrelevante oder organisatorische Bedenken bestehen.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu Kursen oder Einzeltrainings ist verbindlich.
(2) Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese AGB an.
3. Zahlungsbedingungen
(1) Die Kursgebühr ist für die gesamte vereinbarte Leistung im Voraus zu entrichten.
(2) Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
(3) Teilzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
(1) Bei Rücktritt nach Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
(2) Einzeltermine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden.
(3) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Trainingseinheit vollständig berechnet.
5. Absage und Änderungen durch die Hundeschule
(1) Die Hundeschule behält sich vor, Trainingseinheiten aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Witterung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse) abzusagen oder zu verschieben.
(2) In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Trainingsort kann bei Bedarf geändert werden.
6. Durchführung des Trainings
(1) Der Kursleiter ist berechtigt, Trainingseinheiten nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn dies aus fachlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
(2) In diesem Fall wird die Stunde anteilig angerechnet oder nachgeholt.
(3) Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg maßgeblich vom Teilnehmer und dessen Mitwirkung abhängt.
7. Pflichten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
(2) Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung für ihren Hund während der gesamten Trainingszeit.
(3) Im Zweifelsfall (z. B. bei unsicherer Wetterlage) haben sich die Teilnehmer eigenständig zu informieren, ob das Training stattfindet.
(4) Verspätungen gehen zulasten des Teilnehmers; ein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit besteht nicht.
8. Ausschluss vom Training
(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde vom Training auszuschließen, wenn
aggressives oder gefährdendes Verhalten vorliegt,
der Trainingsablauf erheblich gestört wird, oder
Anweisungen des Trainers wiederholt nicht befolgt werden.
(2) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache am Training teilnehmen. Die Hundeschule ist berechtigt, die Teilnahme einzuschränken oder auszuschließen.
10. Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
(2) Die Teilnehmer haften für sämtliche von ihnen oder ihrem Hund verursachten Schäden.
(3) Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch teilnehmende Hunde untereinander entstehen.
(4) Für entlaufene Hunde wird keine Haftung übernommen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hundeschule vorliegt.
(5) Die Hundeschule haftet im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung (z. B. Terminorganisation, Rechnungsstellung) verwendet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
12. Bild- und Videoaufnahmen
(1) Die Hundeschule ist berechtigt, während des Trainings Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen.
(2) Diese können für Trainingszwecke sowie für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media) verwendet werden.
(3) Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.
13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hundeschule