Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vierpfotentraining und Tiersitting

Stand 07.03.2016

 

Hundetraining:

 

1. Eine Unterrichtseinheit für das Einzeltraining dauert je nach Trainingsziel und Konzentrationsfähigkeit des Hundes zwischen 30 und 60 Minuten und wird individuell von der Dauer her festgelegt. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Sollte unentschuldigtes Fernbleiben bzw. ein nicht Antreffen an dem vereinbarten Treffpunkt geschehen, so berechtigt dies nicht zum Nachholen der Unterrichtseinheit.

 

2. Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung oder dem Zustand der teilnehmenden Hunde auch gekürzt oder verlängert werden. Sowohl eine Kürzung wie eine Verlängerung berechtigt nicht, die vereinbarte Vergütung (Gruppenstunden-Karte) zu kürzen oder zu erhöhen. Bei Abbruch durch den Trainer wird die verbleibende Zeit nachgeholt.

 

3. Die Gebühren für die Einzeltrainingspakete sind spätestens zur ersten Trainingseinheit zu begleichen und zwar im ganzen Betrag. Teilzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren für einzelne Trainings- oder Beratungseinheiten sind spätestens bei Beendigung des jeweiligen Termins fällig und richten sich nach der Dauer der Beratung oder des Trainings. Abgerechnet wird im 1/2-Stunden-Rhythmus. Zugrunde gelegt wird der derzeitig gültige Stundensatz (siehe Preisliste). Der Einzelstundenvertrag wird bei Bezahlung ausgehändigt. Auf dem Vertrag sind der Name des Hundebesitzers und des Hundes, die Stundenanzahl, Beginn und Ende der Laufzeit vermerkt und dient somit als Bestätigung für den Kunden. Ein Duplikat des Vertrages wird bei Lisas vierpfotentraining archiviert. Auf diesem Duplikat werden die Stunden eingetragen, die besucht worden sind. Die Stunden werden nur dann abgestrichen, wenn der Besitzer die Einzelstunde besucht hat. Bei Kündigung und Ablauf des Einzelvertrages durch den Kunden ist eine Verrechnung oder Auszahlung der nicht abtrainierten Stunden nicht möglich.

 

4. Die Gebühren für die Gruppentrainingspakete sind spätestens zur ersten Trainingseinheit zu begleichen und zwar im ganzen Betrag. Teilzahlung ist nicht möglich. Der Gruppenstundenvertrag wird bei Bezahlung ausgehändigt. Auf dem Vertrag sind der Name des Hundebesitzers und des Hundes, die Stundenanzahl, Beginn und Ende der Laufzeit (max.6 Monate)vermerkt und dient somit als Bestätigung für den Kunden. Ein Duplikat des Vertrages wird bei Lisas Vierpfotentraining archiviert. Auf diesem Duplikat werden die Stunden eingetragen, die besucht worden sind. Die Stunden werden nur dann abgestrichen, wenn der Besitzer die Gruppenstunde besucht. Eine Verlängerung der Laufzeit kann im Einzelfall vereinbart werden (z.B. längerfristige Verletzung oder Erkrankung von Hund oder Besitzer), die Verlängerung muß auf der Karte des Kunden nachgetragen werden. Bei Kündigung und Ablauf des Gruppenvertrages durch den Kunden ist eine Verrechnung oder Auszahlung der nicht abtrainierten Stunden nicht möglich.

 

5. Sollte ein Kunde eine Unterrichtseinheit nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn persönlich bei mir stornieren, so hat der Kunde den Preis für die geplante Unterrichtseinheit zu bezahlen.

 

6. Die Gebühr für Seminare, Workshops, Wanderungen etc. wird, soweit nichts anderes im Anmeldeformular vereinbart, spätestens zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung fällig. Bei rechtzeitiger Stornierung der Anmeldung kann je nach Frist (siehe Anmeldeformular) die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise erstattet werden.

 

7. Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit werden mit dem jeweiligen Kunden individuell vereinbart.

 

8. Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Gültige Impfungen werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Akute oder chronische Erkrankungen sind dem jeweiligen Trainer/in vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den/die Trainer/in über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.

 

9. Bringt ein Kunde einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig mit einer ansteckenden Krankheit oder mit Parasiten behaftet ins Training, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Behandlung der angesteckten Hunde zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind, so daß das Training des entsprechenden Tieres nicht vermieden werden kann. Verletzt sich ein Hund während des Trainings, so sind die Kosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreuers nachzuweisen ist.

 

10. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, ausser bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der Trainers/in.

 

11. Der Trainer kann jederzeit den Vertrag mit dem Kunde lösen und vom Vertrag zurück treten. Die restlichen noch verbleibenden Stunden werden dem Kunde zurück erstattet .

 

12. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.